ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (GTC) FÜR VERANSTALTUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (GTC) FÜR VERANSTALTUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Veranstaltungen.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH gelten für alle Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen gegenüber Unternehmern, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden "Kunden" genannt). Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung widersprochen.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Veranstaltungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung schriftlich bestätigt wird. Dies erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung in Textform (per Post, Fax, E-Mail u.a.). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden bei Bedarf elektronisch verarbeitet; eine solche Verarbeitung erfolgt nur für interne Zwecke und nur in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang.
§ 3 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
(1) Die Scalefree International GmbH bietet Veranstaltungen in eigenen Räumlichkeiten sowie in mit externen Dienstleistern zu vereinbarenden Räumlichkeiten an.
(2) Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen erforderlich. Die Zahl der Teilnehmer darf in der Regel die Zahl der angemeldeten Teilnehmer nicht überschreiten. Befinden sich nicht angemeldete Personen im Raum, ist der Veranstalter in jedem Fall berechtigt, diese Personen aus dem Raum zu verweisen und die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu verzögern, bis die betreffenden Personen den Raum verlassen haben. Eine Person, der mittels Fernkommunikation (z.B. Skype) Zugang zu den Inhalten der Veranstaltung gewährt wird, gilt in diesem Fall als im Raum anwesend. Während der Veranstaltung können Unterlagen und Materialien an die Teilnehmer verteilt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind in den Kosten für die Veranstaltung enthalten.
(3) Die Organisation der Anreise zum Veranstaltungsort und etwaiger notwendiger Hotelübernachtungen ist ausschließlich Sache des Kunden bzw. des Teilnehmers und geht zu dessen Lasten. Bei unverschuldetem Nichterscheinen oder Rücktritt von der Veranstaltung sind Ansprüche auf Erstattung ausgeschlossen (siehe auch § 9 Haftung).
§ 4 DATENSCHUTZ
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
(2) Wir möchten Sie auf unsere Datenschutzhinweise aufmerksam machen. Die Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für kostenpflichtige Veranstaltungen finden Sie unter https://www.scalefree.com/privacy-policy#paid-events
und für kostenlose Veranstaltungen unter https://www.scalefree.com/privacy-policy#webinars-free-events
§ 5 BELEHRUNG ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT
(1) Verbrauchern steht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das die Scalefree International GmbH nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereitstellt. Das Muster-Widerrufsformular finden Sie in Absatz (2).
Belehrung über das Rücktrittsrecht
Recht auf Widerruf
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, , +49 (511) 879 89341, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Rückzugs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Der Anbieter kommt den gesetzlichen Bestimmungen nach, indem er Ihnen das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).
-An Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]:
- Ich/wir (*) widerrufe(n) hiermit den mit mir/uns (*) geschlossenen Vertrag
Für den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- bestellt am (*)/eingegangen am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Anmeldungen auf Papier)
- Datum
(*) markiert die nicht zutreffende Option
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Scalefree International GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt war, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von Scalefree International GmbH vollständig erfüllt ist.
§ 6 KÜNDIGUNG
Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist nach § 4 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen (Absätze 1 und 2):
(1) Der Kunde kann bis zu einer Kalenderwoche vor der Veranstaltung einen anderen Teilnehmer benennen. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an [email protected], per Fax an +49 (511) 879 89349 oder telefonisch an +49 (511) 879 89341 erforderlich.
(2) Stornierungen müssen spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Veranstaltung durch eine Mitteilung in Textform per E-Mail an [email protected], per Fax an +49 (511) 879 89349 oder per Brief an Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, erfolgen. Ist diese Frist bereits abgelaufen, ist Scalefree International GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 30% zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Scalefree International GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. unverschuldetes Fernbleiben der Referenten, behördliche Anordnung, Gesundheitsschutz oder höhere Gewalt) abzusagen (zurückzutreten) oder zu verlegen, ersatzweise ein Webinar durchzuführen und/oder einen anderen Termin als Ersatz zu benennen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Veranstaltung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht wird,
- der jeweilige Termin aus Gründen, die die Scalefree International GmbH nicht zu vertreten hat, abgesagt werden muss. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fälle höherer Gewalt (z.B. Pandemie) oder behördliche Anordnungen, die eine geplante Durchführung der Veranstaltungen unmöglich machen.
(4) Die Scalefree International GmbH wird den Kunden unverzüglich über Änderungen der Stornierung informieren. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 346 BGB unverzüglich zurückerstattet. Die vertragliche Zahlungspflicht entfällt. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers gilt § 9 (Haftung).
(5) Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
§ 7 GEISTIGES EIGENTUM
Ohne die schriftliche Zustimmung von Scalefree International GmbH dürfen keine Teile von Präsentationen, Unterlagen oder sonstigen Medien, die der Kunde oder Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung erhält, vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet, vertrieben oder zur öffentlichen Vorführung benutzt werden. Soweit Unterlagen oder sonstige Medien verwendet werden, an denen Rechte Dritter bestehen, liegen diese Rechte bei den jeweiligen Urhebern oder Rechteinhabern. Der Kunde bzw. der Teilnehmer erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Unterlagen wie vorgesehen im Rahmen der Veranstaltung und nur zu diesem Zweck zu nutzen. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Schulungsgebühr ist im Voraus mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug in Euro fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 HAFTUNG
(1) Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die Scalefree International GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Erkrankung der Referenten, abgesagt oder abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Scalefree International GmbH ist in diesem Fall lediglich verpflichtet, den Kunden und die Teilnehmer unverzüglich über eines der genannten Kommunikationsmittel zu informieren.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Scalefree International GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages unbedingt erforderlich ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Scalefree International GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um einen Schadenersatzanspruch des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Aushilfskräfte der Scalefree International GmbH, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in Kraft. Die Einrede des Mitverschuldens bleibt vorbehalten.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL, SCHRIFTFORMERFORDERNIS
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen des Ausbildungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen oder sollte der Ausbildungsvertrag unbeabsichtigte Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes des Vertrages am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der erforderlichen Form, zumindest aber schriftlich zu bestätigen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 11 ANWENDBARES RECHT
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucherverträge, soweit die Bestimmungen der ROM-I-Verordnung nicht entgegenstehen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist die rechtsverbindliche Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht rechtsverbindlich.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, das Gericht an einem anderen Ort anzurufen, bleibt unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VERANSTALTUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Veranstaltungen.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH gelten für alle Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen für Unternehmer, Verbraucher, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet). Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung widersprochen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
Ein Veranstaltungsvertrag kommt erst durch Bestätigung der Anmeldung in Textform zustande. Diese erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung in Textform (per Post, Fax, E-Mail o.ä.) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es erfolgt ggf. eine elektronische Verarbeitung der Daten der Teilnehmer ausschließlich für interne Zwecke und nur soweit es für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
§ 3 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
(1) Die Scalefree International GmbH bietet Veranstaltungen in den eigenen Räumlichkeiten sowie in mit externen Dienstleistern zu vereinbarenden Räumlichkeiten an.
(2) Bei öffentlich durchgeführten Veranstaltungen ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 30 Teilnehmern erforderlich. Die Teilnehmerzahl darf die Zahl der angemeldeten Teilnehmer grundsätzlich nicht überschreiten. Sollten sich nicht angemeldete Personen im Raum befinden, ist der jeweilige Veranstaltungsleiter berechtigt, diese Personen des Raumes zu verweisen und die Durchführung der Veranstaltung bis zum Verlassen des Raumes durch die entsprechenden Personen zu unterbrechen oder zu verzögern. Eine Person, welcher der Inhalt der Veranstaltung über Fernkommunikationsmittel (z.B. Skype) zugänglich gemacht wird, gilt hierbei als im Raum befindliche Person. Begleitend zur Veranstaltung können den Veranstaltungsteilnehmern Unterlagen ausgehändigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterlagen sind im Veranstaltungspreis enthalten.
(3) Die Organisation der Anreise und eines ggf. notwendigen Hotelaufenthaltes o.ä. erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten des Kunden oder der Teilnehmer. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung sind Ersatzansprüche insoweit ausgeschlossen (siehe auch § 9 Haftung).
§ 4 DATENSCHUTZ
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
(2) Wir möchten Sie auf unsere Datenschutzinformationen hinweisen. Die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie für kostenpflichtige Events unter https://www.scalefree.com/privacy-policy#paid-events
und für kostenfreie Veranstaltungen unter https://www.scalefree.com/privacy-policy#webinars-free-events
§ 5 WIDERRUFSBELEHRUNG
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Scalefree International GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, , +49 (511) 879 89341, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).
- An Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum (*)
Unzutreffendes streichen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Scalefree International GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Scalefree International GmbH verliert.
§ 6 STORNIERUNG, ABSAGE
Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist gemäß § 4 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen (Absätze 1 und 2):
(1) Der Kunde kann bis zu einer Kalenderwoche vor der Veranstaltung einen anderen Teilnehmer benennen. Hierzu ist eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an [email protected], Fax an +49 (511) 879 89349 oder per Anruf unter +49 (511) 879 89341 erforderlich.
(2) Stornierungen müssen bis spätestens zwei Kalenderwochen vor Beginn der Veranstaltung durch Mitteilung in Textform per E-Mail an [email protected], Fax an +49 (511) 879 89349 oder per Brief an die Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, erfolgen. Sofern diese Frist bereits verstrichen ist, ist die Scalefree International GmbH berechtigt eine Stornogebühr von 30% einzufordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Scalefree International GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus begründetem Anlass (z.B. unverschuldeter Ausfall der/des Referenten, behördliche Anordnung, Gesundheitsschutz, höhere Gewalt) abzusagen (Rücktritt) oder räumlich zu verlegen, alternativ als Webinar durchzuführen und/ oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- für die jeweilige Veranstaltung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl (30 TN) nicht erreicht wird,
- der jeweilige Termin aus nicht von der Scalefree International GmbH zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fälle höherer Gewalt (z.B. Pandemie) bzw. behördliche Anordnungen, die eine planmäßige Durchführung der Veranstaltungen unmöglich machen.
(4) Die Scalefree International GmbH wird dem Kunden Absagen oder Änderungen unverzüglich mitteilen. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung des § 346 BGB unverzüglich erstattet. Die vertragliche Zahlungsverpflichtung entfällt. Für Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers gilt § 9 (Haftung).
(5) Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 GEISTIGES EIGENTUM
Ohne die schriftliche Einwilligung der Scalefree International GmbH dürfen keine Teile aus Vorträgen, Dokumenten oder sonstigen Medien, die der Kunde bzw. der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungsteilnahme erhält, reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Soweit Dokumente oder sonstige Medien genutzt werden, an denen Rechte Dritter bestehen, verbleiben diese Rechte beim jeweiligen Urheber bzw. Rechtsinhaber. Der Kunde bzw. der Teilnehmer erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Dokumente so zu nutzen, wie es im Rahmen der Veranstaltung vorgesehen und zweckdienlich ist. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Veranstaltungsgebühr ist im Voraus nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig und in Euro zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 9 HAFTUNG
(1) Bei Ausfall oder Absage einer Veranstaltung ohne Verschulden der Scalefree International GmbH, insbesondere durch Krankheit der Referenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Die Scalefree International GmbH haftet insoweit nur für eine unverzügliche Information an den Kunden und die Teilnehmer auf einem der mitgeteilten Kommunikationswege.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Scalefree International GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Scalefree International GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Scalefree International GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt vorbehalten.
§ 10 TEILUNWIRKSAMKEIT, SCHRIFTFORM
(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Veranstaltungsvertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass der Veranstaltungsvertrag unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 11 ANWENDBARES RECHT
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unter Einbeziehung dieser Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern die Bestimmungen der ROM-I-Verordnung nicht entgegenstehen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen gilt als rechtsverbindliche Fassung. Etwaige Übersetzungen in eine andere Sprache sind nicht rechtsverbindlich.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR SCHULUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR SCHULUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Trainingskurse.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH gelten für alle Leistungen im Rahmen von Schulungen (Inhouse und öffentlich) gegenüber Unternehmern, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden "Kunden" genannt). Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung widersprochen.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung schriftlich bestätigt wird. Dies erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung in Textform (per Post, Fax, E-Mail u.a.). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden bei Bedarf elektronisch verarbeitet; eine solche Verarbeitung erfolgt nur für interne Zwecke und nur in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang.
§ 3 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
(1) Die Scalefree International GmbH bietet Schulungen, insbesondere Data-Vault-Schulungen und andere IT-Schulungen (sowohl firmenintern als auch öffentlich) sowohl in eigenen als auch in mit dem Kunden zu vereinbarenden Räumlichkeiten an.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, finden die Schulungen immer von 9.00 bis 18.00 Uhr statt. Bei öffentlich zugänglichen Schulungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Die Teilnehmerzahl darf in der Regel die Zahl der angemeldeten Teilnehmer nicht überschreiten. Befinden sich nicht angemeldete Personen im Raum, ist der Schulungsleiter in jedem Fall befugt, diese Personen aus dem Raum zu verweisen und die Schulung zu unterbrechen oder zu verzögern, bis die betreffenden Personen den Raum verlassen haben. Eine Person, die mittels Fernkommunikation (z.B. Skype) Zugang zu den Inhalten der Schulung erhält, gilt in diesem Fall als im Raum anwesend. Im Rahmen der Schulung werden Schulungsunterlagen und Handouts an die Schulungsteilnehmer verteilt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Schulungsunterlagen und Handouts sind in den Kosten der Schulung enthalten. Die Schulungsteilnehmer erhalten eine personalisierte Teilnahmebescheinigung.
(3) Bei Schulungen, die in den mit dem Kunden vereinbarten Räumlichkeiten stattfinden, sorgt der Kunde dafür, dass die erforderliche Infrastruktur (insbesondere Overhead-/LCD-Projektor, Whiteboard, Flipchart, jeweils passende Stifte) vorhanden ist.
(4) Die Organisation der Anreise zum Lehrgangsort und etwaiger notwendiger Hotelübernachtungen obliegt vollständig dem Kunden bzw. dem Teilnehmer und geht zu dessen Lasten. Bei unverschuldetem Nichterscheinen oder Rücktritt vom Lehrgang sind Ansprüche auf Erstattung ausgeschlossen (siehe auch § 9 Haftung).
§ 4 DATENSCHUTZ
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. General Data Protection Regulation (GDPR)).
(2) Wir möchten Sie auf unsere Datenschutzhinweise aufmerksam machen. Die Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.scalefree.com/privacy-policy#trainings
§ 5 OFFENLEGUNG VON DATEN
(1) Mit der Anmeldung zu einem Data Vault 2.0-Bootcamp oder einer Einführung in Data Vault 2.0 werden Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse des Kunden von der Scalefree International GmbH an die Data Vault Alliance (nachfolgend DVA genannt) einschließlich der Kontoerstellung zum Zwecke der Bereitstellung von Vorbereitungsvideos für die geplante Schulung übermittelt. Der Kunde erhält daraufhin per E-Mail eine Einladung zur Plattform und wird aufgefordert, sich diese Videos zur Vorbereitung auf die Schulung anzusehen.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie.
§ 6 BELEHRUNG ÜBER DAS WIDERRUFSRECHT
(1) Verbrauchern steht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das die Scalefree International GmbH nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereitstellt. Das Muster-Widerrufsformular finden Sie in Absatz (2).
Belehrung über das Rücktrittsrecht
Recht auf Widerruf
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Rückzugs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Der Anbieter kommt den gesetzlichen Bestimmungen nach, indem er Ihnen das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).
-An Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]:
- Ich/wir (*) widerrufe(n) hiermit den mit mir/uns (*) geschlossenen Vertrag
Für den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- bestellt am (*)/eingegangen am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Anmeldungen auf Papier)
- Datum
(*) markiert die nicht zutreffende Option
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Scalefree International GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt war, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von Scalefree International GmbH vollständig erfüllt ist.
§ 7 KÜNDIGUNG
Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist nach § 5 abgelaufen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
(1) Der Kunde, der seine Anmeldung 21 oder mehr Arbeitstage vor Beginn der geplanten Schulung storniert und nicht auf die Einführungsvideos von Tag 1 auf DVA zugegriffen hat, erhält einen neuen Termin für eine spätere Schulung oder eine vollständige Erstattung der Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühren.
(2) Kunden, die ihre Anmeldung mehr als 14, aber weniger als 21 Tage vor Kursbeginn stornieren und nicht auf die Einführungsvideos von Tag 1 auf DVA zugegriffen haben, erhalten eine Rückerstattung der Kursgebühr von 50%, abzüglich Bearbeitungsgebühren.
(3) Es gibt keine Rückerstattung für Kunden, die (a) ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn stornieren, oder (b) bereits die Einführungsvideos von Tag 1 auf der DVA abgerufen haben, oder (c) sich die Kursmaterialien, für die Scalefree einen Lieferschein hat, zuschicken lassen, oder (d) den Kurs nicht besuchen.
(4) Der Kunde kann bis zum ersten Tag der Schulung einen anderen Teilnehmer für die Schulung benennen. Hierzu ist eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an [email protected], per Fax an +49 (511) 879 89349 oder telefonisch an +49 (511) 879 89341 erforderlich.
(5) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(6) Scalefree International GmbH ist berechtigt, Schulungen aus wichtigem Grund (z.B. unverschuldeter Ausfall des Trainers/Referenten insbesondere bei Krankheit oder zu geringer Teilnehmerzahl, d.h. weniger als 8 Teilnehmer bei öffentlichen Schulungen, höhere Gewalt) abzusagen (zurückzutreten) oder zu verlegen bzw. einen anderen Termin als Ersatz zu nennen. Scalefree International GmbH wird den Kunden unverzüglich über etwaige Änderungen der Stornierung informieren. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Schulungsgebühren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 346 BGB unverzüglich zurückerstattet. Die vertragliche Zahlungspflicht entfällt. Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers gilt § 9 (Haftung).
(7) Für den Fall, dass die Teilnehmerzahl einer Inhouse-Schulung die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt, ist der jeweilige Trainer berechtigt, von den Regelungen des § 3 Abs. 2 dieser AGB Gebrauch zu machen; und wenn die Unterbrechung oder Verzögerung es voraussichtlich unmöglich macht, die Schulung in der dafür vorgesehenen Zeit durchzuführen, sind Scalefree International GmbH und der Trainer berechtigt, die Durchführung der Schulung einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Nachholung des Kurses zu einem späteren Zeitpunkt. Im Falle einer solchen Kündigung ist Scalefree International GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Vorbereitung auf die Schulung und die bereits durchgeführten Schulungsteile zu verlangen.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
§ 8 GEISTIGES EIGENTUM
Ohne die schriftliche Zustimmung von Scalefree International GmbH dürfen keine Teile von Unterlagen oder sonstigen Medien, die der Kunde oder Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an der Schulung erhält, vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet, vertrieben oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Soweit Unterlagen oder sonstige Medien verwendet werden, an denen Rechte Dritter bestehen, liegen diese Rechte bei den jeweiligen Urhebern oder Rechteinhabern. Der Kunde bzw. der Teilnehmer erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Unterlagen wie vorgesehen im Rahmen der Schulung und nur zu diesem Zweck zu nutzen. Abweichungen von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Schulungsgebühr ist im Voraus mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug in Euro fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Abrechnung von Inhouse-Schulungen erfolgt auf der Grundlage der angemeldeten Teilnehmerzahl bzw. der Vereinbarung. Unterschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer, so führt dies nicht zu einer Minderung oder Rückerstattung der Schulungsgebühren. Übersteigt die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer die Zahl der angemeldeten Teilnehmer, so gelten § 3 (2) und § 6 (4) dieser AGB, sofern keine Vereinbarung über eine Erhöhung der Schulungsgebühr getroffen werden kann.
§ 10 HAFTUNG
(1) Wird eine Schulung aus Gründen, die Scalefree International GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Erkrankung eines Trainers, abgesagt oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. Scalefree International GmbH ist in diesem Fall lediglich verpflichtet, den Kunden und die Teilnehmer unverzüglich auf einem der genannten Kommunikationswege zu informieren.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Scalefree International GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages unbedingt erforderlich ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Scalefree International GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um einen Schadenersatzanspruch des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Aushilfskräfte der Scalefree International GmbH, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in Kraft. Die Einrede des Mitverschuldens bleibt vorbehalten.
§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL, SCHRIFTFORMERFORDERNIS
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen des Ausbildungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen oder sollte der Ausbildungsvertrag unbeabsichtigte Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes des Vertrages am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der erforderlichen Form, zumindest aber schriftlich zu bestätigen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 12 ANWENDBARES RECHT
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucherverträge, soweit die Bestimmungen der ROM-I-Verordnung nicht entgegenstehen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist die rechtsverbindliche Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht rechtsverbindlich.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, das Gericht an einem anderen Ort anzurufen, bleibt unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) SCHULUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Schulungen.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH gelten für alle Leistungen im Rahmen von Schulungen (inhouse und öffentlich) für Unternehmer, Verbraucher, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet). Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung widersprochen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
Ein Schulungsvertrag kommt erst durch Bestätigung der Anmeldung in Textform zustande. Diese erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung in Textform (per Post, Fax, E-Mail o.ä.) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es erfolgt ggf. eine elektronische Verarbeitung der Daten der Teilnehmer ausschließlich für interne Zwecke und nur soweit es für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
§ 3 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
(1) Die Scalefree International GmbH bietet Schulungen, insbesondere Data-Vault-Schulungen und andere IT-Schulungen (sowohl inhouse als auch öffentlich) in den eigenen Räumlichkeiten sowie in mit dem Kunden zu vereinbarenden Räumlichkeiten an.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, finden die Schulungen jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Bei öffentlich durchgeführten Schulungen ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 8 Teilnehmern erforderlich. Die Teilnehmerzahl darf die Zahl der angemeldeten Teilnehmer grundsätzlich nicht überschreiten. Sollten sich nicht angemeldete Personen im Raum befinden, ist der jeweilige Schulungsleiter berechtigt, diese Personen des Raumes zu verweisen und die Durchführung der Schulung bis zum Verlassen des Raumes durch die entsprechenden Personen zu unterbrechen oder zu verzögern. Eine Person, welcher der Inhalt der Schulung über Fernkommunikationsmittel (zB Skype) zugänglich gemacht wird, gilt hierbei als im Raum befindliche Person. Begleitend zur Schulung werden den Schulungsteilnehmern Schulungsunterlagen ausgehändigt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Schulungsunterlagen sind im Schulungspreis enthalten. Die Schulungsteilnehmer erhalten eine für jeden Teilnehmer persönlich ausgestellte Teilnahmebescheinigung.
(3) Bei Schulungen, die in mit dem Kunden vereinbarten Räumlichkeiten stattfinden, trägt der Kunde dafür Sorge, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, (insbesondere Projektor/Beamer, Whiteboard, Flipchart, jeweils passende Stifte).
(4) Die Organisation der Anreise und eines ggf. notwendigen Hotelaufenthaltes o.ä. erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten des Kunden oder der Teilnehmer. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Schulung sind Ersatzansprüche insoweit ausgeschlossen (siehe auch § 9 Haftung).
§ 4 DATENSCHUTZ
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
(2) Wir möchten Sie auf unsere Datenschutzinformationen hinweisen. Die Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unterhttps://www.scalefree.com/privacy-policy#trainings
§5 DATENWEITERGABE
(1) Mit der Anmeldung zu einem Data Vault 2.0 Boot Camp oder einer Introduction to Data Vault 2.0 werden Vor- und Nachname, sowie die Email Adresse des Kunden durch die Scalefree International GmbH an die Data Vault Alliance (im folgenden DVA genannt) übermittelt inklusive Accounterstellung zum Zwecke der Bereitstellung von Vorbereitungsvideos für das geplante Training. Der Kunde erhält infolgedessen per Email eine Einladung zur Plattform und wird angehalten diese Videos zu schauen und sich somit auf das Training vorzubereiten.
Weitere Informationen finden sie in unseren Datenschutzrichtlinien.
§ 6 WIDERRUFSBELEHRUNG
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Scalefree International GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück).
- An Scalefree International GmbH, Schützenallee 3, 30519 Hannover, +49 (511) 879 89341, [email protected]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum (*)
Unzutreffendes streichen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Scalefree International GmbH die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Scalefree International GmbH verliert.
§ 7 STORNIERUNG, ABSAGE
Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist gemäß § 5 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen:
(1) Dem Kunden, der seine Anmeldung 21 oder mehr Werktage vor Beginn des geplanten Schulungskurses storniert und nicht auf die Einführungsvideos auf der DVA zugegriffen hat, wird die Verschiebung in ein späteres Training oder eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühren angeboten.
(2) Kunden, die ihre Anmeldung mehr als 14, aber weniger als 21 Tage vor Kursbeginn stornieren und nicht auf die Einführungsvideos auf der DVA zugegriffen haben, wird eine Rückerstattung von 50 % der Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühren angeboten.
(3) Keine Rückerstattung ist möglich für Kunden, die (a) ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Kurses stornieren oder (b) bereits auf die Einführungsvideos auf der DVA zugegriffen haben oder (c) sich die Kursmaterialien, für die die Scalefree International GmbH einen Lieferschein besitzt, zusenden lassen oder (d) nicht am Kurs teilnehmen.
(4) Der Kunde kann bis zum ersten Tag der Schulung einen anderen Schulungsteilnehmer benennen. Hierzu ist eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an [email protected], Fax an +49 (511) 879 89349 oder per Anruf unter +49 (511) 879 89341 erforderlich.
(5) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Die Scalefree International GmbH ist berechtigt, Schulungen aus begründetem Anlass (z.B. unverschuldeter Ausfall des Schulungsleiters/Referenten insbesondere dessen Erkrankung oder zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 8 Teilnehmer bei öffentlichen Schulungen), höhere Gewalt) abzusagen (Rücktritt) oder räumlich zu verlegen und / oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Die Scalefree International GmbH wird dem Kunden Absagen oder Änderungen unverzüglich mitteilen. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Schulungsgebühren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung des § 346 BGB unverzüglich erstattet. Die vertragliche Zahlungsverpflichtung entfällt. Für Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers gilt § 9 (Haftung).
(7) Für den Fall, dass bei einer inhouse durchgeführten Schulung die Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer überschreitet, kann der jeweilige Schulungsleiter vom Recht gemäß § 3 Abs. 2 dieser AGB Gebrauch machen und die Unterbrechung oder Verzögerung dazu führen, dass die Schulung voraussichtlich nicht mehr in der vorgesehenen Zeit angemessen durchgeführt wird. 2 dieser AGB Gebrauch macht und die Unterbrechung oder Verzögerung dazu führt, dass die Schulung voraussichtlich nicht mehr in der vorgesehenen Zeit angemessen durchgeführt werden kann, sind die Scalefree International GmbH sowie der jeweilige Schulungsleiter berechtigt, die Durchführung der Schulung abzubrechen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht. Im Falle eines solchen Abbruchs ist die Scalefree International GmbH berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Vorbereitung der Schulung und etwaige bereits durchgeführte Schulungsteile zu verlangen.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 GEISTIGES EIGENTUM
Ohne die schriftliche Einwilligung der Scalefree International GmbH dürfen keine Teile von Dokumenten oder sonstigen Medien, die der Kunde bzw. der Teilnehmer im Rahmen der Schulungsteilnahme erhält, reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Soweit Dokumente oder sonstige Medien genutzt werden, an denen Rechte Dritter bestehen, verbleiben diese Rechte beim jeweiligen Urheber bzw. Rechtsinhaber. Der Kunde bzw. der Teilnehmer erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Dokumente so zu nutzen, wie es im Rahmen der Schulung vorgesehen und zweckdienlich ist. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 VERGÜTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Die Schulungsgebühr ist im Voraus nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig und in Euro zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Abrechnung erfolgt bei inhouse durchgeführten Schulungen nach der Zahl der angemeldeten Teilnehmer bzw. nach Vereinbarung. Bleibt die Zahl der Teilnehmer hinter der Zahl der angemeldeten Teilnehmer zurück erfolgt keine Reduzierung bzw. Erstattung der Schulungsgebühr. Übersteigt die Zahl der Teilnehmer die Zahl der angemeldeten Teilnehmer gelten § 3 (2) und § 6 (4) dieser AGB, sofern über eine Erhöhung der Schulungsgebühr keine Einigung erzielt werden kann.
§ 10 HAFTUNG
(1) Bei Ausfall oder Absage einer Schulung ohne Verschulden der Scalefree International GmbH, insbesondere durch Krankheit des Schulungsleiters besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Schulung. Die Scalefree International GmbH haftet insoweit nur für eine unverzügliche Information an den Kunden und die Teilnehmer auf einem der mitgeteilten Kommunikationswege.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Scalefree International GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Scalefree International GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Absätze 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Scalefree International GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt vorbehalten.
§ 11 TEILUNWIRKSAMKEIT, SCHRIFTFORM
(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Schulungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass der Schulungsvertrag unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 12 ANWENDBARES RECHT
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unter Einbeziehung dieser Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern die Bestimmungen der ROM-I-Verordnung nicht entgegenstehen. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen gilt als rechtsverbindliche Fassung. Etwaige Übersetzungen in eine andere Sprache sind nicht rechtsverbindlich.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR BERATUNG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) BERATUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Beratungsleistungen.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) gelten für alle Beratungsleistungen, die gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) aufgrund des Abschlusses eines Vertrages im Sinne des Abs. 2 oder eines gesondert abzuschließenden Einzelprojektvertrages erbracht werden.
- Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein vom Auftragnehmer unterbreitetes Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots kann ausdrücklich in Textform, durch Übersendung des gegengezeichneten Angebots an den Auftragnehmer oder konkludent erfolgen. Die konkludente Annahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer die im Angebot definierten Leistungen in Anspruch nimmt.
§ 2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
- Leistungsgegenstand ist die Erbringung der in Verträgen beschriebenen Leistungen im Sinne von § 1 (2) durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Soweit Bestimmungen des Vertrages von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.
- Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgaben innerhalb des jeweiligen Projektes müssen gesondert vereinbart werden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises eine schriftliche Vereinbarung maßgebend.
§ 3 DURCHFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
- Welche Leistungen im Rahmen des jeweiligen Projekts zu erbringen sind, in welchem Zeitraum und an welchem Ort die Leistungen zu erbringen sind, wird in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag geregelt.
- Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Ortes und des Zeitraumes der Leistungserbringung grundsätzlich frei, es sei denn, der Ort und der Zeitraum der Leistungserbringung sind im Einzelfall nicht erforderlich. Die Koordination des eingesetzten Personals obliegt insoweit allein dem Auftragnehmer.
- Die für die Erbringung der Leistungen benötigte Zeit wird vom Auftragnehmer geschätzt und in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag unverbindlich festgehalten. Stellt der Auftragnehmer im Laufe der Leistungserbringung fest, dass der geschätzte Zeitbedarf voraussichtlich überschritten wird, so teilt er dies dem Auftraggeber mit. Der Auftraggeber entscheidet unverzüglich über das weitere Vorgehen und teilt dies dem Auftragnehmer schriftlich mit.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen über das durchzuführende Projekt und dessen Stand auszugehen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit durch eine eingehende Prüfung aller Informationen und Unterlagen und einen Vergleich mit den tatsächlichen Verhältnissen festzustellen. Erweisen sich die Angaben des Auftraggebers nachträglich als unrichtig, so kann der Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer herleiten.
- Der Auftraggeber stellt für die Dauer des jeweiligen Projektes einen Ansprechpartner (Projektleiter) zur Verfügung, der bevollmächtigt ist, die im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlichen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben. Der Auftragnehmer bevollmächtigt den von ihm benannten Projektleiter, die entsprechenden Erklärungen im Namen des Auftragnehmers abzugeben.
§ 4 DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITSLEISTUNGEN
- Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis.
- Soweit ausnahmsweise ein Erfolg geschuldet ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme der vertragsgemäßen Leistung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch den vom Auftraggeber benannten autorisierten Projektleiter oder eine andere autorisierte Person. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 14 (vierzehn) Tagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht schriftlich und innerhalb der Frist unter konkreter Benennung eines Mangels verweigert hat. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber am Ende eines jeden Kalendermonats einen Stundenzettel zur Genehmigung durch Unterschrift vor. Die Parteien vereinbaren, dass der Stundenzettel als Nachweis für die vom Auftragnehmer geleisteten Arbeitsstunden dient. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Stundennachweis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vorlage des Dokuments zu unterzeichnen oder den Auftragnehmer auf etwaige Fehler hinzuweisen. Reklamiert der Auftraggeber nicht innerhalb der festgesetzten Frist von 30 (dreißig) Tagen unter Angabe des konkreten Fehlers, so gilt der Stundenzettel als korrekt und vom Auftraggeber genehmigt.
§ 5 PERSONEN IM EINSATZ
- Der Auftragnehmer erbringt die zur Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erforderlichen Leistungen durch die Beschäftigung von mit ihm wirtschaftlich verbundenen Personen (Angestellte des Auftragnehmers, freie Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer). Die Parteien sind sich einig, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nicht beabsichtigt ist.
- Für die Auswahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen ist allein der Auftragnehmer verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Personen über die für die Erbringung der Leistung erforderliche Qualifikation verfügen. Der Auftraggeber kann jedoch im Einzelfall die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen ablehnen, insbesondere wenn begründete Zweifel an deren fachlicher Eignung bestehen.
- Der Auftragnehmer hat sich durch eigene Kontrollen zu vergewissern, dass die eingesetzten Personen die zu erbringenden Leistungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen.
- Der Auftragnehmer hat die Mitarbeiter zu benennen, die für die Durchführung des Projektes nach den Vorgaben des jeweiligen Vertrages eingesetzt werden sollen. Sollen andere als die genannten Personen eingesetzt werden, ist dies dem Auftraggeber mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer benennt für jedes Projekt eine Kontaktperson ("Projektleiter") als ständige Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten auf Seiten des Auftraggebers. Sind mindestens zwei Personen beteiligt, so benennt der Auftragnehmer auch einen stellvertretenden Projektleiter. Jede Änderung der verantwortlichen Personen ist dem Auftraggeber mitzuteilen.
- Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Mitarbeiter unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf sich nur an den Auftragnehmer oder an den/die vom Auftragnehmer benannten Projektleiter wenden.
§ 6 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung wird im jeweiligen Vertrag vereinbart. Es werden nur erbrachte Leistungen vergütet. Die ausgewiesenen Nettopreise werden zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer geschuldet.
- Überschreiten die Leistungen eines Projekts den vertraglich vereinbarten oder geplanten Umfang erheblich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine über den vereinbarten oder geplanten Umfang hinausgehende Vergütung zu verlangen. Eine wesentliche Überschreitung ist jedenfalls anzunehmen, wenn der vereinbarte oder geplante Umfang um mehr als 20 (zwanzig) % überschritten wird.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und in Euro zu leisten.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
- Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 (vierzehn) Tagen die Erbringung eines noch nicht erbrachten Teils einer vertraglich vereinbarten Leistung zu verweigern, bis der Auftragnehmer die Rechnung beglichen hat, oder das Projekt zu beenden.
§ 7 DAUER, BEENDIGUNG
- Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Auftraggeber das in der Übersendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Angebot ausdrücklich oder konkludent angenommen hat, spätestens mit der einvernehmlichen Erbringung der im Angebot genannten Leistungen und läuft, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit.
- Sofern nicht anders vereinbart, können beide Parteien den unterzeichneten Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits erbrachte Beratungsleistungen zu vergüten. Die geschuldete Vergütung ist angemessen und steht in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits erbrachten Leistungen. Ist eine Vergütung auf der Basis von Stunden- oder Tagessätzen vereinbart, so ist die volle Vergütung für die bereits geleisteten Stunden oder Tage geschuldet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 8 HAFTUNG
- Der Auftragnehmer haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind nur dann zu ersetzen, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Die wesentlichen Pflichten bei der Durchführung eines Projektes ergeben sich aus dem Vertrag, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegt.
- Bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Auftragserteilung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf den Empfehlungen des Auftragnehmers beruhen oder deren Umsetzung dienen.
- Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert worden wären.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der vom Auftragnehmer beschäftigten Personen.
- Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
- Soweit in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist, sind alle zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte im Sinne des Absatzes 4 weitergegeben werden. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind, unabhängig vom Medium, in dem sie enthalten sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG, Produkte, Herstellungsverfahren, Know-how, Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Finanzplanung und Personalangelegenheiten.
- Der Kunde verpflichtet sich dazu,
- vertrauliche Informationen nur an diejenigen Personen (z.B. Mitarbeiter oder Auftragnehmer) weitergeben, die von ihm zur Erreichung des mit der Datenübermittlung verfolgten Zwecks eingesetzt werden und insoweit auf die Kenntnis dieser Informationen angewiesen sind, sofern der Auftraggeber sicherstellt, dass auch diese Personen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag so einhalten, als wären sie selbst daran gebunden.
- keine Kopien oder Vervielfältigungen der vertraulichen Informationen anzufertigen, es sei denn, dies ist in angemessenem Umfang erforderlich, um den Zweck der Offenlegung zu erreichen. Reproduktionen und Kopien sind ebenfalls vertraulich zu behandeln.
- auch die vertraulichen Informationen durch geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die DSGVO, einzuhalten. Dazu gehören auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit und Einhaltung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- die vertraulichen Informationen selbst in keiner Weise außerhalb des mit der Datenübermittlung verfolgten Zwecks gewerblich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte - wie Marken, Muster, Patente oder Gebrauchsmuster - an den vertraulichen Informationen anzumelden.
- vertrauliche Informationen streng vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln
- vertrauliche Informationen nur für den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck zu verwenden.
- Zu den vertraulichen Informationen im Sinne von § 1 Absatz 1 dieser Vereinbarung gehören nicht die Informationen, für die die Partei, die die betreffenden Informationen erhalten hat, nachweisen kann
- dass die vertraulichen Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind und dass dieser Umstand nicht auf sein Fehlverhalten zurückzuführen ist;
- dass ihr die vertraulichen Informationen auf andere Weise als durch den anderen Vertragspartner oder mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG bekannt geworden sind, ohne dass eine unmittelbare oder mittelbare Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Vertragspartner vorlag, und dass die Weitergabe dieser Informationen rechtmäßig war;
- dass sie die vertraulichen Informationen unabhängig und ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten hat.
- "Dritte" im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Personen und Unternehmen, die
- nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung sind oder;
- Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG der Parteien, ihrer Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater oder;
- Mitglieder der Organe, Mitarbeiter und Berater eines Vertragspartners, die nicht im Sinne der Präambel am Projekt beteiligt sind (Need-to-know-Prinzip).
- Die Parteien können sich gegenseitig ermächtigen, vertrauliche Informationen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
- Jede Vertragspartei ist ausnahmsweise berechtigt, vertrauliche Informationen offen zu legen, wenn sie dazu durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist, die andere Partei schriftlich von der beabsichtigten Offenlegung unterrichtet hat und die gesetzlich vorgesehenen angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Offenlegung möglichst gering zu halten.
- Jede Vertragspartei wird ihren Mitarbeitern oder Beratern vertrauliche Informationen nur insoweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck dieser Vereinbarung erforderlich ist.
- Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen, endet 5 (fünf) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien.
§ 10 VERWENDUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN; EIGENTUM UND RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen der anderen Partei verwerten oder anderweitig kommerziell für sich nutzen. Insbesondere werden die Parteien die erhaltenen Informationen in keiner Weise für die Programmierung, Entwicklung, Weiterentwicklung, Verbesserung eigener oder fremder Softwarelösungen, Geräte, Produkte, für eigene Schulungs- oder Beratungstätigkeiten oder ähnliches verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Handlungen von den Parteien selbst oder von Dritten durchgeführt werden.
- Es wird davon ausgegangen, dass keine Partei aufgrund dieses Vertrages oder sonstiger konkludenter Verhaltensweisen Eigentums- oder sonstige Nutzungsrechte an den vertraulichen Informationen der anderen Partei erwirbt.
- Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass der anderen Partei durch Lizenz oder auf andere Weise Rechte an Patentrechten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum eingeräumt oder übertragen werden, noch gewährt diese Vereinbarung der anderen Partei Rechte an den vertraulichen Informationen, mit Ausnahme der Verwendung der vertraulichen Informationen gemäß dieser Vereinbarung.
- Die Parteien sind auch nicht verpflichtet, sich gegenseitig vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 11 RÜCKGABE UND VERNICHTUNG VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN
- Auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei werden die Parteien alle physischen und/oder elektronischen Reproduktionen und Kopien vertraulicher Informationen, einschließlich speziell angefertigter Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten oder offenbaren (unabhängig von dem Medium, auf dem sie verkörpert sind), nach Wahl der anderen Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten und der anderen Partei die vollständige Rückgabe oder Vernichtung unverzüglich schriftlich bestätigen.
- Geltende gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem nur entgegen, wenn sie zwingend sind. Zurückbehaltungsrechte (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind ausgeschlossen.
§ 12 ABWERBEVERBOTSVERORDNUNG
- Zum Schutz des Auftragnehmers vor illoyaler Ausnutzung von Kenntnissen, die der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erlangt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben, die in der Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem geschlossenen Vertrag tätig geworden sind. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelung in Satz 1 hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 (zwei) Bruttojahresgehältern des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.
- Absatz 1 gilt entsprechend für freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem geschlossenen Vertrag eingesetzt werden.
§ 13 TEILNICHTIGKEIT, SCHRIFTFORM
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten die Bestimmungen ungewollte Lücken enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, undurchführbare oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages möglichst nahe kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in geeigneter Form, zumindest aber schriftlich zu bestätigen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.
- Die Parteien sind sich einig, dass das Schriftformerfordernis für Verträge gewahrt ist, wenn die entsprechende Erklärung per E-Mail oder Fax an die im Vertrag genannten Kontaktadressen/-nummern gesendet wird. Dies gilt nicht für das Schriftformerfordernis bei der Kündigung von geschlossenen Verträgen.
- Soweit zwischen den Parteien in der Vergangenheit Vereinbarungen getroffen worden sind, werden diese einschließlich etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig ersetzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Rahmen eines Vertrages ausdrücklich etwas anderes.
§ 14 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Die deutsche Fassung dieser Bestimmungen ist die rechtsverbindliche Fassung. Übersetzungen der Bestimmungen in eine andere Sprache sind nicht rechtsverbindlich.
- ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen Hannover (Deutschland). Dies gilt auch, wenn
- der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder;
- der Auftragnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) BERATUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH für Beratungsdienstleistungen.
§ 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Scalefree International GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") gelten für alle Beratungsdienstleistungen die gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden "Auftraggeber") auf Grundlage eines Vertragsschlusses i.S.v. Abs. 2 oder eines gesondert abzuschließenden Projekteinzelvertrages erbracht werden.
- Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande, wenn der Auftraggeber ein vom Auftragnehmer übermitteltes Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots kann ausdrücklich in Textform, durch Übermittlung des gegengezeichneten Angebotes an den Auftragsnehmer oder konkludent erfolgen. Eine konkludente Annahme liegt spätestens in der Inanspruchnahme der im Angebot definierten Leistungen des Auftragnehmers.
§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND
- Leistungsgegenstand ist die Erbringung der innerhalb von Verträgen i.S.v. § 1 Abs. 2 beschriebenen Leistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Soweit Regelungen des Vertrages von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen sollten, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
- Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung innerhalb des jeweiligen Projekts sind gesondert zu vereinbaren. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung maßgebend.
§ 3 DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
- Die im Rahmen des jeweiligen Projekts zu erbringenden Leistungen, der Zeitraum, innerhalb dessen und der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen sind, werden in dem zwischen Parteien geschlossenen Vertrag geregelt.
- Sofern sich im Einzelfall der Ort und der Zeitraum der Leistungserbringung nicht sachnotwendig ergeben, ist der Auftragsnehmer grundsätzlich frei in der Wahl des Ortes und es Zeitraumes seiner Leistungserbringung. Die Koordination des eingesetzten Personals obliegt insoweit ausschließlich dem Auftragnehmer.
- Der für die Erbringung der Leistungen zu erwartende, zeitliche Aufwand wird durch den Auftragsnehmer geschätzt und im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unverbindlich festgehalten. Sollte der Auftragnehmer im Laufe der Leistungserbringung feststellen, dass der geschätzte Aufwand vermutlich überschritten wird, wird er den Auftraggeber darüber unterrichten. Der Auftraggeber wird unverzüglich über das weitere Vorgehen entscheiden und den Auftragnehmer darüber schriftlich informieren.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von dem Auftraggeber erteilten Informationen, Auskünfte und vorgelegten Unterlagen zu dem durchzuführenden Projekt und dem Sachstand desselben als richtig und vollständig zu unterstellen. Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Auftragsnehmer nicht zu einer Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit mittels einer detaillierten Überprüfung aller Auskünfte und Unterlagen und einem Abgleich mit den tatsächlichen Verhältnissen verpflichtet. Stellen sich die durch den Auftraggeber erteilten Informationen im Nachhinein als unzutreffend heraus, kann der Auftraggeber für etwaige Folgen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer herleiten.
- Für die Dauer des jeweiligen Projekts stellt der Auftraggeber eine Kontaktperson (Projektleiter), die ermächtigt ist, die im Rahmen der Vertragserfüllung notwendigen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben. Der Auftragnehmer ermächtigt den seinerseits benannten Projektleiter zur Abgabe entsprechender Erklärungen für den Auftragnehmer.
§ 4 DIENST- UND WERKLEISTUNGEN
- Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Beratungsdienstleistungen, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
- Soweit ausnahmsweise ein Erfolg geschuldet ist, ist der Aufraggeber zur Abnahme eines vertragsgemäß erbrachten Werks verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch den seitens des Auftraggebers benannten und berechtigten Projektleiter oder eine andere bevollmächtigte Person. Das Werk gilt auch als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme von wenigstens 14 (vierzehn) Tagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht schriftlich und innerhalb der Frist unter konkreter Benennung eines Mangels verweigert hat. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
- Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Ende eines jeden Kalendermonats einen Zeiterfassungsbogen zur Genehmigung durch Unterzeichnung vor. Die Parteien sind sich einig, dass der Zeiterfassungsbogen als Nachweis für die durch den Auftragnehmer erbrachten Stunden dient. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zeiterfassungsbogen innerhalb von 14 (vierzehn), beginnend mit Vorlage des Dokuments zu unterzeichnen oder dessen Fehlerhaftigkeit zu rügen. Rügt der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist von 30 (dreißig) Tagen unter konkreter Bezeichnung der Fehlerhaftigkeit, so gilt der Zeiterfassungsbogen als richtig und durch den Auftraggeber genehmigt.
§ 5 EINGESETZTE PERSONEN
- Der Auftragnehmer erbringt die zum Zwecke der Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erforderlichen Leistungen mittels ihm wirtschaftlich zugehöriger Personen (Arbeitnehmer des Auftragnehmers, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer). Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nicht gewollt ist.
- Die Auswahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Personen über die zur Erbringung der Leistung erforderliche Qualifikation verfügen. Im Einzelfall kann der Auftraggeber jedoch die vom Auftragsnehmer eingesetzten Personen ablehnen, insbesondere, wenn begründete Zweifel an deren fachlicher Qualifikation bestehen.
- Der Auftragnehmer stellt durch eigene Kontrollen sicher, dass die eingesetzten Personen die zu erbringenden Leistungen in Übereinstimmung mit den Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages und diesen allgemeinen Bestimmungen erbringen.
- Der Auftragnehmer benennt diejenigen Mitarbeiter, die für die Durchführung des Projekts eingesetzt werden sollen nach den Vorgaben des jeweiligen Vertrages. Sollen andere, als die benannten Personen tätig werden, ist dies dem Auftraggeber anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer benennt für jedes Projekt einen Ansprechpartner ("Projektleiter") als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten seitens des Auftraggebers. Sind mindestens zwei Personen beteiligt, benennt der Auftragsnehmer zusätzlich einen stellvertretenden Projektleiter. Eine Änderung der zuständigen Personen ist dem Auftraggeber anzuzeigen.
- Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eingesetzten Mitarbeiter unterstehen ausschließlich dem Weisungsrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird sich ausschließlich an den Auftragnehmer bzw. an den oder die von diesem benannten Projektleiter wenden.
§ 6 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung wird im jeweiligen Vertrag vereinbart. Es werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet. Geschuldet werden die ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sollten die Leistungen eines Projekts den vertraglich vereinbarten oder geplanten Umfang deutlich überschreiten, ist der Auftragsnehmer berechtigt, eine über den vereinbarten oder geplanten Umfang hinausgehende Vergütung zu verlangen. Eine deutliche Überschreitung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der vereinbarte oder geplante Umfang mehr als 20 (zwanzig) % überschritten wird.
- Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist die Vergütung binnen 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und in Euro zu leisten.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
- Soweit der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, steht dem Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von wenigstens 14 (vierzehn) Tagen das Recht zu, die Erbringung eines noch nicht erbrachten Leistungsteils einer im Vertrag vereinbarten Leistung bis zur Zahlung der Rechnung durch den Auftragnehmer zu verweigern bzw. das Projekt zu kündigen.
§ 7 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
- Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Auftraggeber das in der Übersendung dieser AGB liegende Angebot ausdrücklich oder konkludent angenommen hat, spätestens mit der einvernehmlichen Durchführung der im Angebot näher bezeichneten Leistungen, und läuft, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist es beiden Parteien gestattet, den geschlossenen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits erbrachte Beratungsdienstleistungen zu vergüten. Geschuldet wird eine angemessene und den bisherigen Leistungen entsprechende Vergütung. Ist eine Berechnung der Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart, so ist eine vollständige Vergütung der bereits geleisteten Stunden bzw. Tage geschuldet.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 HAFTUNG
- Der Auftragnehmer haftet im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Die wesentlichen Pflichten bei der Durchführung eines Projekts werden in dem diesen AGB zugrunde liegenden Vertrag festgehalten.
- In Fällen leicht fahrlässiger Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Empfehlungen des Auftragnehmers gestützt werden oder deren Umsetzung dienen.
- Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die voranstehende Haftungsbeschränkung unberührt.
- Die Haftung für eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
- Die voranstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen.
- Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
- Soweit nicht in dem nachfolgenden Absatz 3 anders vorgesehen, sind sämtliche Informationen, die die Parteien miteinander austauschen, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten - wie in Abs. (4) definiert - offenzulegen. Als vertrauliche Information(en) in diesem Sinne unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind, gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung und Personalangelegenheiten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen von ihm zur Erreichung des mit der Datenweitergabe verfolgten Zwecks eingesetzten Personen (z. B. Arbeitnehmer oder Auftragnehmer) offen zu legen, die insoweit auf die Kenntnis dieser Informationen angewiesen sind, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber sicherstellt, dass auch diese Personen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einhalten, als wären sie selbst durch diese gebunden.
- außer in dem Umfang, wie es zur Erreichung des mit der Datenweitergabe verfolgten Zwecks vernünftigerweise erforderlich ist, keine Kopien oder Vervielfältigungen der vertraulichen Informationen anzufertigen. Vervielfältigungen und Kopien sind ebenfalls vertraulich zu behandeln.
- die vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der DSGVO einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- die vertraulichen Informationen nicht außerhalb des mit der Datenweitergabe verfolgten Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte zu verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die vertraulichen Informationen keine gewerblichen Schutzrechte - etwa Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster - anzumelden.
- vertrauliche Informationen streng vertraulich und mit der dazu erforderlichen Sorgfalt zu behandeln.
- vertrauliche Informationen nur zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck zu verwenden.
- Als vertrauliche Information im Sinne des § 1 Absatz 1 dieser Vereinbarung gelten nicht solche Informationen, hinsichtlich derer diejenige Partei, die die betreffende Information erhalten hat, beweisen kann,
- dass die vertrauliche Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ihr Fehlverhalten zurückzuführen ist;
- dass die vertrauliche Information zu ihrer Kenntnis auf anderen Wegen als durch die andere Vertragspartei oder mit dieser verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 ff. AktG gelangt ist, ohne dass eine gegenüber letzteren unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und es rechtens war, diese Informationen weiter zu geben;
- dass sie die vertrauliche Information eigenständig und ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gewonnen hat.
- "Dritte" im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Personen und Unternehmen, die
- nicht Partei dieser Vereinbarung sind oder;
- verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG der Parteien, deren Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater oder;
- Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater einer Vertragspartei, die nicht mit dem Vorhaben im Sinne der Präambel befasst sind (Need-to-Know-Prinzip).
- Die Parteien können einander eine Offenlegung von vertraulichen Informationen gegenüber Dritten durch vorherige schriftliche Zustimmung gestatten.
- Jede Vertragspartei ist ausnahmsweise zur Weitergabe von vertraulichen Informationen berechtigt, soweit sie aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist, die andere Partei über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
- Jede Vertragspartei wird ihren Angestellten oder Beratern vertrauliche Informationen nur soweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck dieser Vereinbarung erforderlich ist.
- Die Verpflichtung zur Nichtweitergabe oder sonstigen Nicht-Nutzung von vertraulichen Informationen endet nach Ablauf von 5 (fünf) Jahren nach Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses.
§ 10 NUTZUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN; EIGENTUM UND SCHUTZRECHTE
- Keine der Parteien wird im Übrigen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei verwerten oder sonst wirtschaftlich für sich nutzen. Insbesondere werden die Parteien die erlangten Informationen in keiner Weise zur Programmierung, Entwicklung, Weiterentwicklung, Verbesserung eigener oder fremder Softwarelösungen, Geräte, Produkten, für eine eigene Schulungs- oder Beratungstätigkeit oder Vergleichbares verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob derartige Handlungen selbst oder durch Dritte durchgeführt werden.
- Es besteht darüber Einverständnis, dass keine Partei das Eigentum oder sonstige Nutzungsrechte an den vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei aufgrund dieser Vereinbarung oder sonst wegen konkludenten Verhaltens erwirbt.
- Der Inhalt dieser Vereinbarung kann nicht als Einräumung oder Übertragung irgendwelcher Rechte zugunsten der jeweils anderen Partei mittels Lizenz oder auf sonstige Weise in Bezug auf jegliche Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere gewerbliche Schutzrechte ausgelegt werden, noch räumt diese Vereinbarung der jeweils anderen Partei Rechte im Hinblick auf die vertraulichen Informationen ein, mit Ausnahme der Nutzung der vertraulichen Informationen wie in dieser Vereinbarung geregelt. Die Parteien sind auch nicht verpflichtet, einander vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 11 RÜCKGABE UND VERNICHTUNG VERTRAULICHER INFORMATIONEN
- Auf schriftliche Aufforderung der jeweils anderen Partei werden die Parteien unverzüglich sämtliche physische und/oder elektronische Reproduktionen und Kopien von vertraulichen Informationen, einschließlich der eigens gefertigten Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten oder Rückschlüsse auf diese zulassen (gleich auf welchem Trägermedium sie verkörpert sind) nach Wahl der anderen Partei diese zurückgeben oder vernichten und ihr unverzüglich die vollständige Rückgabe oder Vernichtung schriftlich bestätigen.
- Anwendbare gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem nur entgegen, wenn sie zwingend sind. Zurückbehaltungsrechte (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind ausgeschlossen.
§ 12 ABWERBEVERBOT
- Zum Schutz des Auftragnehmers vor illoyaler Ausnutzung von Erkenntnissen, die im Rahmen der Zusammenarbeit des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer gewonnen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages, sowie während einer Frist von 6 (sechs) Monaten nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers in dem geschlossenen Vertrag tätig geworden sind, abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung in Satz 1 zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 (zwei) Bruttojahresgehältern des betreffenden Mitarbeiters.
- Absatz 1 ist entsprechend anwendbar auf freie Mitarbeiter und Subunternehmen des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers in dem geschlossenen Vertrages tätig geworden sind.
§ 13 TEILUNWIRKSAMKEIT, SCHRIFTFORM
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass die Bestimmungen unbeabsichtigte Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder in diesen allgemeinen Bedingungen schriftlich niedergelegt.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform bei Verträgen gewahrt ist, wenn die entsprechende Erklärung per E-Mail oder Telefax an die im Vertrag genannten Kontaktadressen/-nummern versendet werden. Ausgenommen hiervon bleibt das Schriftformerfordernis für die Kündigung von geschlossenen Verträgen.
- Soweit zwischen den Parteien in der Vergangenheit Vereinbarungen getroffen worden sind, werden diese vollumfänglich, einschließlich etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, durch diese vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ersetzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, soweit die Parteien im Rahmen eines Vertrages nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
§ 14 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
- Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Die deutsche Fassung dieser Bestimmungen gilt als rechtsverbindliche Fassung. Etwaige Übersetzungen der Bestimmungen in eine andere Sprache sind nicht rechtsverbindlich.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen Hannover. Dies gilt auch, wenn
- der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder;
- der Auftragsnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.